Für Hauseigentümer:innen können sich Prüf- und Sanierungspflichten aus der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, aber auch aufgrund von Fristensatzungen der Gemeinden ergeben. Schließlich können die Stadtentwässerungsbetriebe bei Schäden aufgrund der sogenannten Anstaltsgewalt eine Prüfung und Sanierung anordnen.
Das Wissen über den Zustand Ihrer Abwasseranlage kann außerdem zum Werterhalt Ihrer Immobilie beitragen. Wir beraten Sie dazu persönlich und kostenfrei. Schreiben Sie uns, besuchen Sie uns auf einer Veranstaltung oder rufen Sie uns ganz einfach an:
Verbrauchertelefon Abwasser: 0211 / 91380 1300
montags und mittwochs 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
dienstags und donnerstags 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
E-Mail: Abwasser@verbraucherzentrale.nrw