Optische Inspektion (auch Kanal-TV-Untersuchung genannt)
Für die optische Inspektion gibt es spezielle Kameras, die auch verzweigte Abwasserleitungen untersuchen können. Diese Kameras werden vom Einsteigeschacht oder von der Inspektionsöffnung aus eingesetzt, die sich auf Ihrem Grundstück befinden. Einige Kameras können zeitgleich eine Lageplanskizze der untersuchten Leitungen anfertigen. Die optische Inspektion ist das gängigste Verfahren.
In der Regel wird dieses Verfahren bei bereits bestehenden Leitungen angewendet. Auch wenn die Leitungen repariert wurden, sind sie erneut zumindest optisch zu untersuchen.
Vereinfachte Dichtheitsprüfung (kurz "DR 2" genannt)
Für die vereinfachte Dichtheitsprüfung (nach DIN 1986-30) werden die zu überprüfenden Leitungen mit Wasser befüllt. Entweicht aus den Rohren innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums mehr Wasser als erlaubt, sind die Leitungen undicht. Alternativ kann die Prüfung auch mit Luftdruck durchgeführt werden.
Dieses Verfahren wird nach einer wesentlichen Änderung der Abwasserleitung, wenn zum Beispiel ein zusätzlicher Anschluss gelegt worden ist, eingesetzt.
Dichtheitsprüfung (kurz "DR 1" genannt)
Dieser Prüfung muss (nach DIN EN 1610) immer erst eine optische Inspektion (s.o.) vorangegangen sein. Anschließend werden die Abwasserleitungen mit Wasserdruck oder Luftüberdruck untersucht. Hierzu werden die zu überprüfenden Rohre mit Absperrblasen verschlossen und entsprechend befüllt. Bleibt der Wasser- oder Druckverlust im Rahmen der zulässigen Toleranz, gilt die Leitung als dicht.
Nach Errichtung, Neubau, Totalumbau, Renovierung oder Erneuerung (Sanierung) der Abwasseranlage wird diese Dichtheitsprüfung eingesetzt. In diesen Fällen muss die Prüfung unverzüglich nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgen.
Bei Fragen zum Einsatz des Prüfverfahrens wenden Sie sich an uns oder an Ihre Stadt oder Gemeinde.